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Gebündelte Expertise. Seit 1913.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schreiner-Firmengruppe, vertreten durch die Schreiner Elektronik GmbH.

1. Allgemeines

Für unsere Verträge gelten ausschließlich AGB, andere Bedingungen unserer Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere AGB gelten auch für alle künfti­gen Geschäftsabschlüsse, auch wenn wir uns in Zukunft nicht aus­ drücklich auf sie berufen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferungen u. Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbe­ dingungen als angenommen.

2. Angebote

Unsere Angebote sind – sofern nicht anders vereinbart – stets unverbindlich und freibleibend. Alle angegebenen Preise sind €-Netto­ Preise, falls nicht schriftlich anders vermerkt. Die unsere Ware betref­ fenden Abbildungen und Daten sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Vertragsabschluß

Alle Aufträge werden für uns erst dann rechtsverbindlich, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang erfüllt werden.

 

4. Versand

Der Versand erfolgt unfrei und stets auf Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns nach billigem Ermessen überlassen, sofern besondere Vereinbarungen nicht getroffen wurden.

5. Lieferung

Liedermöglichkeit bleibt vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig. Ein Rücktritt vom Vertrag bei verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche wegen Verspätungsschäden oder wegen Nichterfüllung bei Lieferverzug oder von uns zu vertretenden Unmöglichkeiten sind ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware, so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung al­ ler unserer Forderungen die Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Soweit der Käufer die Forderungen selbst einbezieht, geschieht dies nur treuhändlerisch, der eingezogene Betrag ist an uns abzuführen. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung eines pfändungsprotokolls, sowie ei­ ner eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes mit der gelieferten Ware anzuzeigen.

Der Käufer haftet für Kosten und Schäden, die durch derartige Zugriffe entstehen. Der Käufer hat das Recht, die bezogene Ware zu verarbei­ ten. Im Falle der Verarbeitung gelten wir jedoch als Lieferer im Sinne des §950 BGB.

Wir erwerben das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen, während der Verarbeiter nur Verwalter sein soll. Insoweit als durch die Verarbeitung und den Weiterverkauf eine Verbindung oder Vermisch­ ung mit anderen Sachen erfolgt, geht das dadurch entstandene Miteigentum mit derselben Maßgabe auf uns über.

 

7. Zahlungsbedingungen

Hinsicht_lich des Zahlungsziels gelten die vertraglichen Vereinbarung­ en. Bei Uberschreiten des Zahlungsziels sind wir berechtigt, auch ohne Mahnung ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 4,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluß wesentlich verschlech­ tert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindung­ en abzutreten.

Wechselzahlungen gelten nicht als Barzahlung und werden nur unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Einlösung durch den Bezogen­ en hereingenommen.

Wechselspesen und Diskontgebühren gehen zu Lasten des Bezogenen und sind sofort bar zu begleichen. Zurückbehaltungsrechte wegen Gegenansprüchen sind ausgeschlossen. Die Aufrechterhaltung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforder­ ungen zulässig.

 

8. Gewährleistung und allgemeine Haftung

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und etwaige erkennbare Mängel oder Folschlieferungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eingang, schriftlich zu rü­ gen. Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig verpackt und kostenfrei an uns zur Überprüfung zu übersenden.

Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen erhält der Käufer nach unserer Wahl Nachbesserung, kostenlosen Warenumtausch oder eine Warengutschrift gegen Rücksendung der Ware.

Alle anderen Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüchen, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen. Etwaige Trans-port­ schäden sind gegenüber dem jeweiligen Frachtführer unverzüglich geltend zu machen.

Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Drille zurückzu­ führen sind, übernehmen wir keine Haftung.

Die Gewährleistungsfrist für Material und Herstellungsmängel beträgt für alle Waren 24 Monate. Von der Gewährleistung ausgeschlossen, sind Verschleißteile. Der Käufer ist verpflichte, über die Seriennummern von Geräten Buch zu führen. Bei Mängelrügen ist eine Kopie der Originalrechnung sowie eine aussagekräftige Fehlerbeschreibung vor­ zulegen. Werden Waren ohne die notwendigen Dokumente an den Verkäufer gesandt, ist dieser berechtigt, die Ware unter Berechnung ei­ ner Bearbeitungspauschale unfrei zurückzusenden.

 

9. Rücktritt vom Vertrag

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bei von uns nicht zu vertretenden Unmöglichkeiten der Leistung, zum Beispiel bei fehlender Selbstbelieferung, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, etc. bei ver­ tragswidrigem Verhalten des Käufers, bei falschen Angaben des Käufers zur Kreditwürdigkeit oder bei objektiv fehlender Kreditwürdig­ keit, bei nicht vorhersehbaren und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindenden Hindernissen. Beim Eintritt der vorgenannten nicht von uns zu vertretenden Gründe werden wir von der Erfüllung des Vertrages und von jeglicher Haftung und Schadenersatzansprüchen frei. Bei teilweiser und zeitlicher Un-möglichkeit kann der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen den veränderten Bedingungen ange­ passt werden.

Macht sich eine vorzeitige Vertragsauflösung erforderlich aus

Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so können wir für alle Entgeldansprüche, die uns nach gesetzlichen oder vertraglichen Regel­ ungen bei vorzeitiger Vertragsaufhebung zustehen, ohne weiteren Nachweis eine Entschädigung von 25% der Auftragssumme fordern, es sei denn, dass uns der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzes nach Nachweis bleibt hiervon unberührt.

 

10. Export

Einige der vertriebenen Produkte des Verkäufers unterliegen be-sonde­ ren Einschränkungen bezüglich des Exports. Der Käufer hat sich grundsätzlich selbst um die Exportvorschriften zu bemühen.

 

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Leonberg.

Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhält­ nis, auch für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess und die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens ist Leonberg.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung nichtig sein, wer­ den davon die übrigen Teile nicht berührt.

In diesem Fall ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu er­ setzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.

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